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Camping mit dem Wohnmobil – diese Regeln solltet ihr kennen | Marktcheck SWR

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Marktcheck

Wo und wie darf man mit einem Wohnmobil parken? Was muss man beim Gewicht beachten? Welche Vorsichtsmaßnahmen sind beim Gebrauchtkauf wichtig?

  

Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 14. Mai 2024. Ganze MarktcheckFolgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv   

Übrigens: Da MARKTCHECK zum SWR gehört, könnt ihr dieses Video kostenlos im WLAN herunterladen und unterwegs offline schauen! 

  

KAUF EINES GEBRAUCHTEN WOHNMOBILS VON PRIVAT: WER HAFTET?

Private Verkäufer dürfen im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung ausschließen. Das ist beim privaten Autoverkauf üblich und bedeutet, dass private Verkäufer grundsätzlich nicht für Mängel am Fahrzeug haften müssen.

Trotzdem haften Privatverkäufer für Garantiezusagen und arglistig verschwiegene Mängel. Wichtig ist deshalb auch, wie der Zustand des Fahrzeugs etwa in einer Anzeige bei Ebay/Kleinanzeigen dargestellt wird.

Kann der Käufer eine arglistige Täuschung nachweisen – zum Beispiel einen Hagelschaden oder einen manipulierten Tacho darf der Kunde vom Kauf zurücktreten. Die Arglist zu beweisen, ist oft schwierig. Auch der Wasserschaden im Video wäre ein anzeigepflichtiger Mangel gewesen, über den der Verkäufer, wenn er davon weiß, hätte informieren müssen.

WOHNMOBIL KAUFEN BEIM HÄNDLER

Beim Händler haben Käufer gesetzlich die Gewährleistung, auch bei einem gebrauchten Wohnmobil. Für den Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren. Kauft eine Privatperson ein gebrauchtes Wohnmobil von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung jedoch in der Regel im Vertrag auf ein Jahr verkürzt.

FALLSTRICKE BEIM KAUF

Experten empfehlen, vor dem Kauf ein Gutachten anfertigen zu lassen. Die Kosten dafür rechnen sich im Vergleich zu den hohen Anschaffungskosten eines Wohnmobils. Gutachten erstellen spezialisierte Gutachter oder Dekra und TÜV.

Weil Feuchtigkeit bei Wohnmobilen ein Problem ist, empfehlen Experten eine jährliche Dichtigkeitsprüfung. Bei neuen Wohnmobilen ist sie Pflicht für den Erhalt der Garantie. Danach sollten Käufer fragen, oder vor dem Kauf eine Feuchtemessung machen lassen.

Im Kaufvertrag sollte ausdrücklich bestätigt werden, dass das Wohnmobil keinen Feuchtigkeitsschaden hat. Mündliche Zusagen reichen nicht aus. Ein Wasserschaden kann teure Reparaturen nach sich ziehen.

Andere wichtige Punkte, die man sich im Kaufvertrag zusichern lassen sollte: zum Beispiel Sonderausstattung und Unfallfreiheit. Weitere Infos über Kaufvertrag oder Dokumentvorlagen gibt es u.a. beim ADAC, bei Verbraucherzentralen, TÜV, AvD und ACE.

WO DARF MAN EIN WOHNMOBIL PARKEN UND ÜBERNACHTEN?

Einheitliche Vorschriften, die im Wohnmobil das Übernachten regeln, gibt es nicht. Übernachten geht über das Parken auf jeden Fall hinaus, deshalb sind andere Vorschriften zu beachten. Einmalig Übernachten zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ ist in der Regel zulässig. Dabei gehen Behörden meist von einem Zeitraum von zehn Stunden aus. Fahrer dürfen sich aber nicht häuslich einrichten oder Campingmöbel aufstellen.

Jegliche Nutzung des öffentlichen Parkraums, die über die Wiederherstellung der eigenen Fahrtüchtigkeit hinausgeht, bedarf einer Sondergenehmigung der Gemeinde. Campen Fahrer ohne Berechtigung, liegen die Bußgelder je nach Bundesland zwischen 10 und 2.500 Euro.

WOHNMOBIL FÜR LÄNGERE ZEIT ABSTELLEN

Wer sein Wohnmobil länger abstellen will etwa zuhause im Wohngebiet – kann das unter bestimmten Bedingungen tun. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt das Parken am Straßenrand oder auf Parkplätzen.

Man darf aber keine Einfahrten zuparken, und an engen Straßenstellen darf nicht geparkt werden. Es muss ausreichend Platz für das Durchfahren von breiten Fahrzeugen bleiben: 2,55 Meter, plus Sicherheitsabstand von mindestens einem halben Meter. Oft wird unerwünschtes Parken von Wohnmobilen oder Campern aber per Verkehrsschild untersagt. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten weitere Einschränkungen.

Mehr Tipps zum Urlaub mit dem Wohnmobil im Ausland erfahrt ihr im Video. Oder in unserem Onlineartikel: http://swr.li/7xktyj

Autorin: Nina Rathfelder

Bildquelle: Adobe Stock / Roman Babakim



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#Wohnmobil #Gebrauchtfahrzeug #Camping

posted by gynulliada3